Abfindung: Zahlt Ihr Arbeitgeber in Deutschland eine vereinbarte Abfindung nicht, nehmen Sie Kontakt zu Ihren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht in München auf.
In München informieren unsere Fachanwälte Sie zum Thema Ansprüche bei Kündigung und Kündigungsschutzklage. Unter einer Abfindung ist eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Ansprüchen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen. Auch wenn in der Praxis die überwiegende Zahl der Streitigkeiten um die Wirksamkeit von Kündigungen durch Zahlung einer Abfindung beigelegt wird, kennt das deutsche […]