Was tun bei Unsicherheit in Bezug auf Fristen ?
Ausschließlich bei Erhalt einer schriftlichen Kündigung beginnt eine gesetzliche Frist von drei Wochen, innerhalb derer Sie die Möglichkeit haben, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Mehr lesen
Ausschließlich bei Erhalt einer schriftlichen Kündigung beginnt eine gesetzliche Frist von drei Wochen, innerhalb derer Sie die Möglichkeit haben, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Zwang, einen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung und der Prozessführung zu betrauen. Vor dem Landesarbeitsgericht wiederum ist ein gesetzlicher Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben. Grundsätzlich ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt stets zu empfehlen, weil die Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenseite Rechtsbeistand in Anspruch nimmt, nicht gering ist. Als Nicht-Jurist hätte man […]