Arbeitsrecht A-Z

    Verfahrensablauf

    Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Die übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Ihre Zuständigkeit besteht auch für Streitigkeiten zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihren Auftraggebern. Vor dem Arbeitsgericht besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang. Die Parteien können sich […]

    Bundesarbeitsgericht

    Das Bundesarbeitsgericht entscheidet als dritte Instanz über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte (§§ 72 ff., 92 ff. ArbGG). Zudem entscheidet es als zweite Instanz bei einer sog. (Sprung-)Revision gegen Urteile eines Arbeitsgerichts (§ 76 ArbGG). Es besteht aus Senaten. Diese sind mit jeweils einem Vorsitzenden, zwei berufsrichterlichen Beisitzern und je einem ehrenamtlichen Beisitzer aus den […]

    Arbeitsgericht

    Ein Arbeitsgericht setzt sich aus Kammern zusammen. Diese bestehen aus einem vorsitzenden Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (§ 16 Abs. 2 ArbGG). Die ehrenamtlichen Richter werden von den Arbeitsbehörden auf die Dauer von 5 Jahren berufen. Hierfür existieren Vorschlagslisten, die von Arbeitgeberverbänden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften einerseits […]

    Verfahren vor dem Arbeitsgericht

    Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist durch drei Merkmale gekennzeichnet, die den Besonderheiten des Arbeitsrechts Rechnung tragen soll: (1) Die Kammern des Arbeitsgerichts (ArbG), die Kammern des Landesarbeitsgerichts (LAG) und die Senate des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind nicht nur mit Berufsrichtern, sondern auch mit ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt; (2) Die Parteien können sich […]