Arbeitsrecht A-Z

    Bildungs- und Sonderurlaub

    Ein Anspruch auf Bildungsurlaub kann dem Arbeitnehmer aus den Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen zustehen, welche die meisten Bundesländer erlassen haben. Die Freistellung erfolgt zur Teilnahme an einer als förderungswürdig anerkannten und für jedermann zugänglichen Bildungsveranstaltung. Als Sonderurlaub wird die unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers auf eigenen Wunsch bezeichnet. Er ist gesetzlich nicht geregelt, kann sich jedoch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung […]

    Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

    Während des Urlaubs setzt sich die Vergütung meist aus zwei Faktoren zusammen: Zum einen aus dem Urlaubsentgelt, zum anderem aus dem meist zusätzlich gewährten Urlaubsgeld. Das Urlaubsentgelt besteht aus der fortzuzahlenden Vergütung während der Zeit der urlaubsbedingten Freistellung. Die gesetzliche Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen und ist grundsätzlich vor […]

    Lage des Urlaubs

    Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, sich den Urlaub selbst zu nehmen. Eine sog. Selbstbeurlaubung stellt eine Vertragsverletzung dar, die zu einer außerordentlich fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber berechtigt. (1) Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Damit legt der Arbeitgeber grundsätzlich die zeitliche Lage des Urlaubs fest. Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind jedoch die Wünsche […]

    Erholungsurlaub

    Der Erholungsurlaub ist die wichtigste Form der bezahlten Freistellung von der Arbeit. Urlaub in diesem Sinne ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Arbeitspflicht für eine bestimmte Zeit. Während dieser Zeit muss der Arbeitgeber weiterhin das übliche Entgelt zahlen. Neben dem Anspruch auf Erholungsurlaub gibt es weitere Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung. Diese […]

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch (BUrlG)

    Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlich garantierten Mindesturlaub (§ 1 BUrlG). (1) Erwerb nach Ablauf der Wartezeit Den Urlaubsanspruch erwirbt der Arbeitnehmer erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Ausbildungszeiten, die unmittelbar vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber abgeleistet wurden, werden auf die Wartezeit angerechnet. In den […]