Ablehnung eines Teilzeitantrags
BAG, Urteil vom 27.06.2017, 9 AZR 368/16 Der Arbeitgeber kann einen Teilzeitantrag nur dann wirksam ablehnen, wenn er diese Mitteilung schriftlich, d.h. mit einer Unterschrift versehen, verfasst. Der Fall: Geklagt hatte eine Stewardess, die nach einer mehr als fünfjährigen Babypause (mit Sonderurlaub) Mitte 2014 wieder ihre Arbeit aufnehmen wollte. Hierbei wollte sie monatlich zwischen Arbeit […]