Benachteiligung wegen der Schwangerschaft kann einen Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen.
Mit Urteil vom 12. Dezember 2013 (Az. 8 AZR 838/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, das der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 3.000,00 Euro wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen hatte, bestätigt. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts wurde die Klägerin aus Gründen des Geschlechts benachteiligt. Auf das […]