Wer am Arbeitsplatz exzessiv im Internet surft oder umfangreiche Downloads ausführt, muss mit einer Kündigung rechnen
Wer am Arbeitsplatz exzessiv im Internet surft oder umfangreiche Downloads ausführt, muss mit einer Kündigung rechnen. Mit Urteil vom 06.05.2014 (Az. 1 Sa 421/13) bestätigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 19.11.2011 (Az. 3 Ca 539 d/13), welches die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers abgewiesen hatte. Hintergrund der Kündigung des Arbeitgebers war eine […]