TUIFly verwendet unwirksame Betriebsvereinbarung für die Urlaubsplanung des Cockpitpersonals
Das Arbeitsgericht Hannover hat mit Urteil vom 19.05.2017 (Az. 6 Ca 16/17) entschieden, dass die Betriebsvereinbarung „Urlaub für das Cockpitpersonal“ vom 17.08.2016 gegen geltendes Recht verstoße und daher unwirksam sei. Klage erhoben hatte ein Flugkapitän, Vater eines schulpflichtigen Sohnes, dessen geäußerte Urlaubswünsche vom Arbeitgeber abgelehnt worden waren. Er hatte aufgrund der verpflichtend anzuwendenden Betriebsvereinbarung bis […]