Arzt in Weiterbildung – Anforderungen an Inhalt und Struktur (Befristung)
Vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte eine Fachärztin für Innere Medizin Erfolg. Ihr Arbeitgeber hatte seine Befristungsabrede auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) gestützt. Danach liegt sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags unter anderem dann vor, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und […]