Die Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Verletzung von betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten ist unwirksam
Verstößt ein/e Arbeitnehmer/in gegen arbeitsvertragliche Pflichten, kommen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten seitens des Arbeitgebers in Betracht. Er kann den Pflichtverstoß mit einer Abmahnung sanktionieren oder gegebenenfalls eine Kündigung aussprechen. Betriebsratsmitglieder genießen eine Doppelstellung. Werden sie mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen nicht von der Verpflichtung zur Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung freigestellt, müssen sie sowohl ihre arbeitsvertraglichen Pflichten […]