Bei einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers ist eine Auslauffrist ausgeschlossen.
Mit Urteil vom 25.06.2014 (Az. 4 Sa 35/14) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.01.2014 (Az. 10 Ca 1737/13), welches der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin stattgegeben hatte, bestätigt. In dem Fall ging es um eine langjährig beschäftigte Reinigungskraft eines Krankenhauses, die ihrer Vorgesetzten im September 2013 angeblich eine Ohrfeige angedroht haben […]